Telefon: 030 / 89 36 39 -0 |
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Solaranlagen |
Minol - Heizkostenabrechnung bei Solaranlagen |
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Solaranlagen liefern einen Teil der Heizenergie zum Nulltarif. Minol erklärt, wie sich das auf die Heizkostenabrechnung auswirkt.
Grundsätzlich gilt für die Abrechnung von Gebäuden mit Zentralheizung und mehr als zwei Wohneinheiten die Heizkostenverordnung (HKVO). Sie schreibt vor, dass unabhängig von der Art des Wärmeerzeugers zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden müssen. Ausgenommen sind Gebäude, die überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, mit Wärme aus regenerativen Energiesystemen versorgt werden. Eine Solaranlage deckt je nach Lage und Größe der Kollektorfläche im Jahr etwa 60 Prozent des Warmwasserbedarfs, was etwa 15 bis 20 Prozent des Gesamtwärmebedarfs entspricht. Somit ist auch bei solar unterstützten Heizungsanlagen die verbrauchsabhängige Abrechnung nach HKVO Pflicht – und sinnvoll, weil sie Nutzer zum bewussten Umgang mit Energie motiviert.
Die HKVO legt fest, dass der Eigentümer nur tatsächlich entstandene Kosten an die Wohnungsnutzer weiterreichen darf. Bei konventionellen Heizungen machen die Bezugskosten für Öl oder Gas einen Großteil der umlegbaren Kosten aus. Bei Solaranlagen darf der Eigentümer lediglich die Stromkosten für den Betrieb der Solarstation und die Wartungskosten der Solaranlage umlegen. Um den Betriebsstrom der Solarstation – für Pumpe, Regelung etc. – zu ermitteln, ist der Einbau eines gesonderten Stromzählers direkt vor der Anlage erforderlich.
Weil die Kosten für Heizung und jene für Warmwasser unterschiedlich weiterverteilt werden, wird bei jeder Heizkostenabrechnung der Energieanteil zur Warmwasserbereitung ermittelt. Solaranlagen unterstützen in unseren Breitengraden meist die Warmwasserbereitung im Sommer. Deshalb dürfen die anfallenden Strom- und Wartungskosten auch nur diesem Kostenbereich zugerechnet werden. Folgende Methoden liefern auch bei Heizungen mit solarer Unterstützung den Energieanteil für die Wassererwärmung aus der konventionellen Heizanlage: - Optimal: Messen mit Wärmezähler - Wenn der Wärmezähler fehlt: Rechnen mit angepasster Abtrennungsformel - Wenn der Wärmezähler auch künftig fehlt: Rechnen mit Abtrennungsformel und Kollektorleistung
Unabhängig von der Abrechnung möchte wohl jeder Eigentümer wissen, wie viel Energie seine Solaranlage im Verlauf des Jahres liefert. Die Hersteller benennen zwar die durchschnittliche jährliche Leistung pro Quadratmeter, doch diese Angabe berücksichtigt weder die Standort- und Wetterbedingungen noch das individuelle Verbraucherverhalten. Zuverlässig messen lässt sich die solar erzeugte Wärmemenge bislang nicht. Es gibt derzeit keinen eichfähigen Solar-Wärmezähler, der für das Solarfluid – ein Wasser-Glykol-Gemisch mit variabler Zusammensetzung – zugelassen ist. Auch mit der Frage, wie der Anteil einer Solaranlage am Gesamtwärmebedarf eines Gebäudes gemessen werden kann, beschäftigt sich deshalb der VDI-Richtlinienausschuss.
Die Herstellerangaben verraten zwar annäherungsweise, was die neue Anlage „bringt“. Leider bekommt der Vermieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung von seinen Mietern keinen finanziellen Ausgleich für seine Investition, etwa in Form eines „Solarpreises“. Beim nachträglichen Einbau einer Solaranlage darf er jedoch die Kaltmiete erhöhen: Nach §559 BGB ist es möglich, bis zu 11 Prozent der Investitionskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Dennoch lohnt es sich, den Solaranteil möglichst genau zu erfassen und in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Zum einen belegt der Eigentümer so sein Engagement für niedrige Betriebskosten und den Klimaschutz. Zum zweiten weist er nach, dass die Mieter von der neuen Solaranlage finanziell profitieren und die höhere Kaltmiete gerechtfertigt ist. Und drittens erhöht sich so die Attraktivität der Immobilie für Mieter oder Käufer.
Empfohlene Messausstattung bei Einbindung einer Solaranlage in die Warmwasserbereitung: Der Wärmezähler für die Warmwasserbereitung ist von Ende 2013 an Pflicht.
Telefon : 0711 94 91-0 (Quelle : Text - Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG) |
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